Pflichtkurse für Hundehalter:innen im Kanton Zürich ab Juni 2025
Das müssen Sie über das neue Hundegesetz wissen:
Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz. Damit werden obligatorische Kurse für alle Hundehalter:innen eingeführt – unabhängig von Rasse oder Grösse des Hundes. Die Kurse sollen dazu beitragen, dass Hunde sicher, verantwortungsvoll und tiergerecht geführt werden.
Was ist neu?
Theoriekurs mit Prüfung
Pflicht für:
Ersthundehalter:innen, Halter:innen, die seit über 10 Jahren keinen Hund gehalten haben